Wallbox anmelden lassen – auch ohne eigenen Elektromeister
Strompol übernimmt für Fachbetriebe die Anmeldung von Ladeeinrichtungen beim Netzbetreiber: anzeigepflichtig bis 12 kVA, zustimmungspflichtig darüber – inklusive Einordnung als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG.
Kostenlos registrierenStrompol auf einen Blick
- Leistung
- Komplette Netzanmeldung und Fertigmeldung für PV-Anlagen, Wärmepumpen, Batteriespeicher und Wallboxen (E.1, E.2, E.3, E.8, Übersichtsschaltplan), eingereicht beim zuständigen Netzbetreiber
- Für wen
- Nur B2B: Fachbetriebe für PV und Wärmepumpe ohne eigenen Elektromeister (Solarteure, Wärmepumpen-/SHK-Installateure, Dachdecker- und Solar-Montagebetriebe) – Betriebe mit eigenem Elektromeister ebenso
- Preis
- 99 € netto je Anmeldung (zzgl. USt) – ohne eigenen Elektromeister über den Strompol-Elektromeister oder mit Ihrem eigenen Meister, keine Pakete
- Abrechnung
- Rechnung je Anmeldung nach verbindlicher Übermittlung, zahlbar in 7 Tagen; Registrierung kostenlos
- Gebiet
- Ganz Deutschland – 881 Netzbetreiber im Verzeichnis
Wie läuft die Netzanmeldung ab?
- Kostenlos registrieren und Anlage erfassenBetrieb einmalig registrieren, dann die Anlage im Kundenportal anlegen – Geräte aus dem Katalog, Foto vom geöffneten Zählerschrank. Entwürfe sind kostenlos.
- Wir füllen alle Formulare ausAnmeldung zum Netzanschluss, bei PV und Speicher E.1-Antragstellung und Datenblätter E.2/E.3, bei Wärmepumpe und Wallbox die Angaben nach § 14a EnWG, dazu der Übersichtsschaltplan – vollständig und VDE-konform.
- Zuverlässige EinreichungWir reichen nach vollständiger Datenerfassung ein – sobald die Anlage angemeldet ist, erhält Ihr Kunde automatisch eine E-Mail-Bestätigung. Mit der verbindlichen Übermittlung stellen wir die Rechnung: 99 € netto je Anmeldung, zahlbar in 7 Tagen.
- Fertigmeldung nach InbetriebnahmeNach der Inbetriebsetzung erstellen wir das E.8-Protokoll und senden die Fertigmeldung. Freigabe und Inbetriebnahme können sich durch die Bearbeitungszeit des jeweiligen Netzbetreibers verzögern.
Mit oder ohne eigenen Elektromeister – ein Preis
Für Solarteure, Wärmepumpen- und SHK-Installateure, Dachdecker- und Solar-Montagebetriebe
Die Netzanmeldung stellt der im Installateurverzeichnis eingetragene Strompol-Elektromeister – Ihr Konzessionsträger für die Anmeldung. Sie erfassen die Anlagendaten, wir erstellen die Unterlagen und reichen ein. Eine Konzession wird nicht vermietet: Unser eingetragener Fachbetrieb stellt und verantwortet die Anmeldung.
Für Betriebe mit eingetragenem Meister
Wir bereiten alle Unterlagen unterschriftsreif vor – Ihr Meister unterschreibt, wir reichen ein und übernehmen die Fertigmeldung.
Wallbox: anzeigen oder genehmigen lassen?
Jede Ladeeinrichtung muss dem Netzbetreiber gemeldet werden – ab wann er zustimmen muss, entscheidet die Summenleistung.
Ladeeinrichtungen bis 12 kVA Summenleistung sind anzeigepflichtig: Der Netzbetreiber wird informiert, eine Genehmigung ist nicht nötig. Oberhalb von 12 kVA – etwa bei einer 22-kW-Wallbox oder mehreren Ladepunkten – ist seine Zustimmung erforderlich, bevor die Anlage in Betrieb geht. Wir prüfen die Summenleistung, wählen den richtigen Weg und reichen die Meldung mit allen technischen Angaben ein.
§ 14a EnWG: dimmen statt abschalten
Wallboxen mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb gehen, nehmen verpflichtend an der netzorientierten Steuerung nach § 14a EnWG teil: Bei drohender Überlastung darf der Netzbetreiber die Leistung vorübergehend auf bis zu 4,2 kW reduzieren – vollständiges Abschalten ist nicht mehr zulässig. Im Gegenzug zahlen Betreiber reduzierte Netzentgelte. Die dafür nötigen Angaben zur Steuerbarkeit tragen wir in der Anmeldung korrekt ein.
Mehrere Ladepunkte und Lastmanagement
Bei mehreren Wallboxen zählt die Summe – ein Lastmanagement, das die Gesamtleistung begrenzt, kann die Zustimmungspflicht vermeiden und den Netzanschluss entlasten. Wir dokumentieren das Lastmanagement in der Anmeldung, damit der Netzbetreiber die begrenzte Leistung anerkennt.
Was kostet die Netzanmeldung?
je Anmeldung zzgl. USt – mit dem Strompol-Elektromeister oder Ihrem eigenen Elektromeister, inkl. aller Formulare und Fertigmeldung
- Ein Preis für beide Wege – keine Pakete, keine Mindestmengen, keine Vorkasse
- Alle Formulare, Einreichung beim Netzbetreiber und Fertigmeldung enthalten
- Rechnung je Anmeldung nach verbindlicher Übermittlung, zahlbar in 7 Tagen per Überweisung
- Registrierung und Entwürfe kostenlos
Häufige Fragen: Wallbox anmelden
Muss eine Wallbox beim Netzbetreiber angemeldet werden?
Ja. Ladeeinrichtungen sind anzeigepflichtig; über 12 kVA Summenleistung ist die Zustimmung des Netzbetreibers erforderlich. Wir übernehmen die Meldung inklusive aller technischen Angaben.
Was bedeutet § 14a EnWG für die Wallbox?
Neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen nehmen an der netzorientierten Steuerung teil und profitieren im Gegenzug von reduzierten Netzentgelten. Wir tragen die § 14a-Angaben bei der Anmeldung korrekt ein.