PV-Anlage anmelden lassen – auch ohne eigenen Elektromeister
Strompol übernimmt für Fachbetriebe die Netzanmeldung von Photovoltaik-Anlagen nach VDE-AR-N 4105: Antragstellung (E.1), Datenblatt der Erzeugungsanlage (E.2), Anmeldung zum Netzanschluss, Übersichtsschaltplan, Einheitenzertifikate-Zuordnung und nach Inbetriebnahme das Inbetriebsetzungsprotokoll (E.8) mit Fertigmeldung.
Kostenlos registrierenStrompol auf einen Blick
- Leistung
- Komplette Netzanmeldung und Fertigmeldung für PV-Anlagen, Wärmepumpen, Batteriespeicher und Wallboxen (E.1, E.2, E.3, E.8, Übersichtsschaltplan), eingereicht beim zuständigen Netzbetreiber
- Für wen
- Nur B2B: Fachbetriebe für PV und Wärmepumpe ohne eigenen Elektromeister (Solarteure, Wärmepumpen-/SHK-Installateure, Dachdecker- und Solar-Montagebetriebe) – Betriebe mit eigenem Elektromeister ebenso
- Preis
- 99 € netto je Anmeldung (zzgl. USt) – ohne eigenen Elektromeister über den Strompol-Elektromeister oder mit Ihrem eigenen Meister, keine Pakete
- Abrechnung
- Rechnung je Anmeldung nach verbindlicher Übermittlung, zahlbar in 7 Tagen; Registrierung kostenlos
- Gebiet
- Ganz Deutschland – 881 Netzbetreiber im Verzeichnis
Wie läuft die Netzanmeldung ab?
- Kostenlos registrieren und Anlage erfassenBetrieb einmalig registrieren, dann die Anlage im Kundenportal anlegen – Geräte aus dem Katalog, Foto vom geöffneten Zählerschrank. Entwürfe sind kostenlos.
- Wir füllen alle Formulare ausAnmeldung zum Netzanschluss, bei PV und Speicher E.1-Antragstellung und Datenblätter E.2/E.3, bei Wärmepumpe und Wallbox die Angaben nach § 14a EnWG, dazu der Übersichtsschaltplan – vollständig und VDE-konform.
- Zuverlässige EinreichungWir reichen nach vollständiger Datenerfassung ein – sobald die Anlage angemeldet ist, erhält Ihr Kunde automatisch eine E-Mail-Bestätigung. Mit der verbindlichen Übermittlung stellen wir die Rechnung: 99 € netto je Anmeldung, zahlbar in 7 Tagen.
- Fertigmeldung nach InbetriebnahmeNach der Inbetriebsetzung erstellen wir das E.8-Protokoll und senden die Fertigmeldung. Freigabe und Inbetriebnahme können sich durch die Bearbeitungszeit des jeweiligen Netzbetreibers verzögern.
Mit oder ohne eigenen Elektromeister – ein Preis
Für Solarteure, Wärmepumpen- und SHK-Installateure, Dachdecker- und Solar-Montagebetriebe
Die Netzanmeldung stellt der im Installateurverzeichnis eingetragene Strompol-Elektromeister – Ihr Konzessionsträger für die Anmeldung. Sie erfassen die Anlagendaten, wir erstellen die Unterlagen und reichen ein. Eine Konzession wird nicht vermietet: Unser eingetragener Fachbetrieb stellt und verantwortet die Anmeldung.
Für Betriebe mit eingetragenem Meister
Wir bereiten alle Unterlagen unterschriftsreif vor – Ihr Meister unterschreibt, wir reichen ein und übernehmen die Fertigmeldung.
Was zur Netzanmeldung einer PV-Anlage gehört
Eine vollständige Anmeldung besteht aus deutlich mehr als einem Formular – und jeder der rund 900 Verteilnetzbetreiber hat eigene Vordrucke und Portale.
Zur Anmeldung nach VDE-AR-N 4105 gehören die Antragstellung (E.1), das Datenblatt der Erzeugungsanlage mit den Wechselrichterdaten (E.2), die Anmeldung zum Netzanschluss, ein Lageplan des Anlagenstandorts und der einpolige Übersichtsschaltplan mit Schaltzeichen nach DIN EN 60617. Dazu kommen die Nachweise für den Wechselrichter: Einheitenzertifikat und NA-Schutz-Bescheinigung – seit Februar 2025 verlangen Netzbetreiber dafür den Eintrag im zentralen Register ZEREZ. Unser Kundenportal kennt über 3.000 in Deutschland zugelassene Wechselrichter samt ZEREZ-Registernummer und trägt sie automatisch ein.
Typische Gründe für Rückweisungen
Anmeldungen scheitern selten an der Technik, fast immer an den Unterlagen: eine Scheinleistung, die nicht zum Datenblatt passt, ein fehlender NA-Schutz-Nachweis, ein Schaltplan ohne Zählerplatz oder ein vergessenes Foto des Zählerschranks. Weil unser System die Anlagendaten aus dem Gerätekatalog übernimmt und alle Unterlagen daraus erzeugt, passen Formulare, Schaltplan und Nachweise zusammen – so vermeiden wir Rückfragen, die eine Anmeldung aufhalten.
Nach der Anmeldung
Mit der Einreichung beginnt die Bearbeitungszeit des Netzbetreibers; wie lange die Freigabe dauert, legt der jeweilige Netzbetreiber fest. Wir überwachen den Portalstatus, haken nach und informieren Ihren Endkunden per E-Mail. Nach der Inbetriebsetzung erstellen wir das Protokoll (E.8) und reichen die Fertigmeldung ein. Auf die Registrierung im Marktstammdatenregister – Frist: ein Monat nach Inbetriebnahme – weisen wir Sie hin und liefern die Daten dafür.
Was kostet die Netzanmeldung?
je Anmeldung zzgl. USt – mit dem Strompol-Elektromeister oder Ihrem eigenen Elektromeister, inkl. aller Formulare und Fertigmeldung
- Ein Preis für beide Wege – keine Pakete, keine Mindestmengen, keine Vorkasse
- Alle Formulare, Einreichung beim Netzbetreiber und Fertigmeldung enthalten
- Rechnung je Anmeldung nach verbindlicher Übermittlung, zahlbar in 7 Tagen per Überweisung
- Registrierung und Entwürfe kostenlos
Häufige Fragen: PV-Anlage anmelden
Was gehört zur Netzanmeldung einer PV-Anlage?
Antragstellung E.1, Datenblatt E.2 je Erzeugungseinheit, Anmeldung zum Netzanschluss, Lageplan, Übersichtsschaltplan, Einheitenzertifikat und NA-Schutz-Zertifikat des Wechselrichters. Nach Inbetriebnahme folgt das Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 als Fertigmeldung.
Wie schnell wird die PV-Anlage angemeldet?
Wir reichen die Anmeldung nach vollständiger Datenerfassung beim Netzbetreiber ein – Ihr Kunde erhält automatisch eine E-Mail-Bestätigung. Wie lange die Freigabe dauert, legt der jeweilige Netzbetreiber fest.
Was ist mit dem Marktstammdatenregister?
Die MaStR-Registrierung ist ein separater Schritt des Anlagenbetreibers (Frist: 1 Monat nach Inbetriebnahme). Wir weisen darauf hin und liefern alle Daten dafür mit.